Merkblatt zu Zollanmeldungen pdf auf Seite 146: Anhang 2 Lieferbedingungen / Incoterms
Auszug: Die in den Incoterms 2010 entfallenen Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU können weiterhin angemeldet werden. Diese sehen vor, dass die Klauseln FAS, FOB, CFR und CIF im Allgemeinen nur für
den See- und Binnenschiffsverkehr anwendbar sind. Für Altverträge hat es jedoch keine Auswirkungen.
Auf dieser Seite wird erklärt was Incoterms sind: http://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms
Im TPS können Sie die Incoterms / Lieferbedingungen selbst pflegen:
Die Aktualisierung der Lieferkonditionen im TPS ist Aufgabe des Lizenznehmers.
Beachten Sie bitte die Auswirkung der Einträge in den beiden Spalten
Fracht errechnen: das TPS rechnet die Fracht aus die Sie an den Transporteur bezahlen müssen
Fracht berechnen: das TPS rechnet die Fracht aus die Sie (als Absender) an den Empfänger berechnen wollen (Haustarif).
Jeweils unter der Voraussetzung dass Sie die Tarife auch gepflegt haben!
Beispiele:
22: „Norwegen“ Sie berechnen dem Empfänger KEINE Fracht, übernehmen die Verzollungskosten
23: „Schweiz“ Sie BERECHNEN dem Empfänger die Fracht, übernehmen die Verzollungskosten
KZ_Land
In der Datenbank gespeichert werden die Zahlen: 1 = nur EU, 2 = Ausland, 3 = alle Länder
Wenn Sie erreichen möchten, dass die Lieferkondition „Fracht auf Rechnung“ im Ausland (Drittland) nicht verwendet werden darf, dann setzen Sie den Wert auf: „EU-Länder“. Hintergrund: der Begriff „Fracht auf Rechnung“ ist im Ausland wahrscheinlich unverständlich. Bei der TPS Stapelprüfung werden Konditionen die nicht diesen hier gemachten Vorgaben entsprechen als Fehler ausgesteuert. Bei Lieferscheinen die manuell im TPS angelegt werden, können nur die Lieferkonditionen ausgewählt werden die hier frei gegeben wurden.
Dass die Fracht vom Absender ausgelegt und dem Empfänger berechnet wird ist eine Besonderheit
Siehe: Einheitsbedingungen der Textilwirtschaft 2015