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Urteil gegen Influencerin Auch das Private ist geschäftlich

Pamela Reif – sogenannte „Influencerin“ in Sachen Fitness und Mode hat vier Millionen Follower auf Instagram. Der Gerichtsstreit drehte sich um bestimmte Posts. Auf ihnen sieht man ein Foto von Reif mit Begleittext. Klickt man auf das Foto, werden „Tags“ (kleine schwarze Flächen) angezeigt auf denen der Markenname der Kleidung steht, die Reif auf dem Foto trägt. Mit Klick auf den „Tag“ kommt man auf den Instagram-Account des Markenherstellers.

Wo beginnt Werbung, wenn kein Geld fließt?
Warum wird jetzt fast alles als Werbung markiert?

Wann müssen Posts als Werbung gekennzeichnet werden? Die Maßstäbe sind für alle Medien gleich. Der „kommerzielle Zweck“ einer „geschäftlichen Handlung“ muss kenntlich gemacht werden, heißt es im Gesetz. Es sei denn, jeder merkt sofort ganz klar: Das ist doch Werbung! Dann muss man nicht kennzeichnen.

Links:

  • https://de.wikipedia.org/wiki/Instagram werbefinanzierter Onlinedienst, der zu Facebook gehört. Eine Mischung aus Microblog und audiovisueller Plattform die ermöglicht, Fotos auch in anderen sozialen Netzwerken zu verbreiten.

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