Das hier ist die offizielle Seite: Klick iT
Auszug aus der Seite:
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
- 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Im Rahmen des Antrags wird eine De-minimis-Erklärung angefordert werden. Halten Sie daher bitte Informationen über ggf. bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen bereit. (Eine gute Erklärung zu De-minimis-Beihilfen finden Sie auf dem Portal www.fuer-gruender.de)
Sollten Sie Mitglied einer Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) sein, halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit. Auch wenn Sie kein Kammermitglied sind und daher keine Mitgliedsnummer haben, werden Sie hier Ihren Antrag stellen können.
Ende des Auszugs
Seite der IHK Konstanz: Klick iT
Auszu von dort: Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein. Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation
www.bw-soforthilfe.de
(seit Mittwochabend 25.03.2020).
Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.