Die Digitalisierungsprämie verbindet die Zuschussförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit einem zinsverbilligten Darlehen. Sie erhalten den Zuschuss in Form eines Tilgungszuschusses, der die Rückzahlung des Darlehens mindert.
Das können Sie finanzieren:
- Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
- Erhöhung der IKT-Sicherheit
- Kosten für Hard- und Software
- und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
- Das können Sie nicht finanzieren:
- Vorhaben mit einem Kostenvolumen über 100.000 €
- IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker
- Standard-Betriebssoftware
- Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in optimierende betriebliche Abläufe
- Übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Videos
Hier gehts zum Förderprogramm: Digitalisierungsprämie
Neue Konditionen ab 18.09.2023: In der Zuschussvariante fördern wir weiterhin die kleineren Vorhaben. Das Investitionsvolumen ist nun begrenzt auf 5.000 € bis 15.000 €. Der neue Fördersatz beträgt 30 %. Größere Vorhaben ab 15.000 € bis 100.000 € fördern wir in der Darlehensvariante. Für die Darlehen erhalten Sie nun einen Tilgungszuschuss von 4 %