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Datenschutz und Profilierung

Werbung…  ist die Antwort auf Fragen die wir nie gestellt haben.  
Es wird verdeckt ermittelt wofür wir uns interessieren. Aus unserem gesamten Verhalten und dem Bewegungsprofil unseres Smartphones wird längst festgestellt mit wem wir verbunden sind, z.B. näher als 2 Meter zusammen waren. Eventuell wird auch direkt der Inhalt unserer Gespräche und Nachrichten ausgewertet, Siri (Apple), Alexa (Amazon), Assistant (Google) dürfen ja ständig mithören sonst könnten diese „Sprach Assistenten“ ja nicht hören wenn wir sie ansprechen… 
 

Profilieren funktioniert auch ohne belauschen! 

 

Durch Profilierung verdienen
die Daten-Giganten genug Geld
um diese Strafen aus der
Portokasse bezahlen zu können:

 

Bevor in Deutschland die DSGVO galt, konnten Unternehmen bei Datenschutzverstößen mit Bußgeldern in Höhe von maximal 300.000 Euro belangt werden. Seitdem die Datenschutzbestimmungen der DSGVO gelten, ist die Koppelung der Bußgelder an Konzernumsätze gestattet. 

  • 2019/12 = 9,5Mio Euro 1&1  Begründung: „1&1 hatte keine hinreichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass Unberechtigte bei der telefonischen Kundenbetreuung Auskünfte zu Kundendaten erhalten können“ Quelle  datenschutzbeauftragter.de
  • 2019/12 = 150.000.000 Euro musste Google in Frankreich zahlen, weil der Konzern seine beherrschende Marktposition bei der Suchmaschinenwerbung ausgenutzt hat. Google kündigte an, in Berufung zu gehen. Quelle Handelsblatt
  • 2019/07 = 5.000.000.000 USD Facebook (Quelle: ZDF Nachrichten) 5 Milliarden sind 5000 Millionen  Darauf einigte sich das Unternehmen mit der US-Verbraucherschutzbehörde FTC. Wie kann ein Unternehmen sich so eine Strafe verdienen? Antwort: Mit Daten von Menschen, die bei Facebook  Daten abliefern. Die Strafe entspricht nicht einmal einem Zehntel des Facebook-Umsatzes von knapp 56 Milliarden Dollar in 2018.   
  • 2019/01 = 50.000.000 Euro Google  Strafe hat die französische Datenschutzbehörde (CNIL) verhängt. Gründe
    1: weil über den Umgang mit personenbezogenen Daten schlecht informiert wird. Die relevanten Informationen sind nicht gut zugänglich und außerdem zerstreut.
    2: die Einwilligung der Verwendung von Nutzerdaten für Werbezwecke. Es ist nur schwer ersichtlich, wo derartige Daten überall erfasst werden und innerhalb welchen Rahmens eine Auswertung erfolgt. Außerdem vermissen die Datenschützer eine Funktion, welche es dem Nutzer ermöglicht, der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke generell zu widersprechen. Quelle Datenschutzbeauftragter.de
  • 2020/02 Google wehrt sich gegen EU-Kartellstrafe in Milliardenhöhe (T3N)
  • 2020/09 = Facebook 1,2 Milliarden Strafe in der EU
  • 2020/11 Gefahr für den Wettbewerb Googles Konkurrenz verlangt EU-Einschreiten (NTV) Auszug: Konkurrenten des US-Internetkonzerns Google haben die EU-Kommission zum Handeln aufgefordert, weil sie sich durch die übermächtige Stellung des US-Riesen am Markt bedroht fühlen. „Es gibt einen gemeinsamen Wettbewerber, der nicht fair konkurriert – Google“, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben von 135 Unternehmen und 30 Industrieverbänden an EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. 
  • 2020/12 = EU droht Online-Konzernen mit Milliardenstrafen und Marktausschluss (FAZ)

Es sieht so aus, als ob unsere EU-Auffassung von
Datenschutz den Datengiganten völlig egal ist.  

Ändern wir uns doch einfach und werden

100% selbst-fair-ständig 

FAIRFORCE – MULTIMEDIALE KOMPENDIEN

GEMEINSAM LÖSUNGEN ENTDECKEN

von denen wir träumen würden, wenn wir davon wüssten