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Darf man Unternehmen anrufen?

Privatpersonen „Verbraucher“ dürfen nur angerufen werden wenn eine schriftliche Einwilligung vorliegt. Unternehmen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung angerufen werden, aber es gibt Regeln, die auch solche Anrufe verbieten können.  Das angebotene Produkt muss im Kernbereich des Unternehmens liegen – kein allgemeines Zeug, zeitliche Befristung, es besteht Eile,

absolut unverbindlich!!! Konzentrat zitiert aus den unten genannten Informationsquellen:

  • die anrufende Firma muss vermuten, dass das angerufene Unternehmen ein sachliches Interesse an dem Angebot hat.
  • zulässig sind Anrufe wenn bereits eine Geschäftsbeziehung  besteht oder wenn es branchenüblich ist. Beispiel: ein Vertreter ruft zwecks Terminvereinbarung an. Das bloße Anbieten von „XXX – allgemeinem Material“ ist verboten. Anrufe um Produkte im Kernbereich des angerufenen Unternehmens anzubieten sind zulässig. Nicht im Kernbereich ist z.B. Büromaterial, denn das braucht jeder Unternehmer, im Kernbereich: Implantat an Zahnarzt, Haarspray an einen Friseur, Fahrzeug andienen an einen Gebrauchtwagenhändler.
  • Neben dem sachlichen Interesse ist für die Kontaktaufnahme per Telefon auch eine zeitliche Befristung eines Angebots wichtig, so dass Eile besteht und eine schriftliche Kontaktaufnahme zu lange dauern könnte, objektive Günstigkeit des Angebots,
  • Grundsätzlich unerlaubt sind Werbeanrufe, die allein auf die Gewinnung neuer Aufträge zielen. Der Anrufer trägt grundsätzlich das Risiko der subjektiven Fehleinschätzung.
  • Der Anrufer darf die Rufnummer nicht unterdrücken. Der Anrufer muss zurück verfolgt werden können.

Quellen und weiterführende Links:

 

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