„Verlinkungen sind zulässig“ Aber man muss einiges beachten. Wordpress z.B. verursacht rechtliche Probleme, wenn man den im Jetpack integrierten „Bildbeschleuninger“ verwendet. Wir haben diese Option wissentlich nicht aktiviert, eventuell ist es Standard. Das globale Content Delivery Network (CDN hieß früher Photon) von Jetpack optimiert Bilder… das CDN hilft auch, Speicherplatz zu sparen, da Bilder auf WordPress/Jetpack Servern gespeichert werden… Diese Funktion sollte/darf man aus rechtlichen Gründen nicht aktivieren, weil sonst widerrechtlich Kopien angelegt werden!
Ein/ausschalten:
- Navigieren Sie im Dashboard Ihres Blogs zu Jetpack > Einstellungen.
- dann > Performance & Speed“ „ Serve Images from our global CDN“ (Bilder von unseren Servern)
siehe: https://jetpack.com/support/site-accelerator/
Wir haben es getestet:
- Wir haben ein Bild auf einer anderen Webseite abgelegt.
- Wir haben das Bild es durch einfügen genau dieses Links in einem WordPress Beitrag verlinkt… alles klar.
- Aber wenn man jetzt auf der Webseite bei dem angezeigten Bild Rechtsklick auf „Bildadresse kopieren“ klickt, dann lautet der Link nicht wie oben angegeben sondern: https://i2.wp.com/cldup.com/HlX2fA89fE.jpg?w=480&ssl=1 Schlimm ist, dass dieser Link eine Zeit lang auch dann noch funktioniert wenn das Bild am Ursprung gelöscht (wurde gelöscht am 26.09.2018) oder für Verlinkungen gesperrt wurde.
- Nachdem man das CDN wie oben beschrieben abgeschaltet hat, wird der Original-Link verwendet. Das Bild wird nicht mehr gezeigt.
Nach der Änderung muss man noch den Browser Cache löschen:
- bei Chrome: Strg+shift+entf
- bei Firefox: Strg+shift+R
und dann eventuell noch F5 drücken, um die aktuelle Seite zu aktualisieren.
Rechtliche Informationen / Interview mit einem Rechtsanwalt:
- https://www.kerstin-hoffmann.de/pr-doktor/zitieren-verlinken-bildrechte-urheberrecht-strafen/ ***
- https://drschwenke.de/haftung-fuer-links-embedding-und-sharing-urheberrecht-und-datenschutz/
*** Zitat aus diesem Beitrag:
Dr. Thomas Schwenke: Eine grobe Zusammenfassung, also Faustformeln, könnte wie folgt lauten:
- Fremde Bilder nicht kopieren, sondern einbetten.
- Ein zulässiges Bildzitat ist eine seltene Ausnahme.
- Vorschaubilder und -texte in Social Media bergen kaum Probleme.
- Textauszüge von 1 bis 2 Sätzen sind unproblematisch (außer bei Gedichten).
- Keine kostenlosen Bilder nutzen, die nach Profiarbeit aussehen.
- Menschen nur mit Zustimmung abbilden, außer im Rahmen öffentlicher Ereignisse, zum Beispiel auf Bühnen, bei Zusammenschlüssen zu Gruppen oder als Beiwerke.
- Menschen nicht in peinlichen Situationen ablichten oder Aufnahmen von Menschen ungefragt zu Werbezwecken verwenden.
- Links nach Möglichkeit nur auf große Medienportale setzen oder ein bisschen Risiko eingehen und einer fragwürdigen Rechtsprechung trotzen.
*** Zitat Ende
Weitere Quellen:
- https://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/22.html
- https://www.anwalt.de/rechtstipps/eugh-urteil-zu-fotos-im-internet_144819.html
Zitat: In Anbetracht dieser Definition entschied der EuGH, dass sowohl Framing als auch Linking (im Prinzip) immer möglich ist und bei einer Verlinkung auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk bzw. beim Framing eines urheberrechtlich geschützten Werkes keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. - https://www.it-recht-kanzlei.de/ganartiewerbung-weiterempfehlung-gots-superfly-apollo.html
Inhalt: wofür wurden Unternehmen abgemahnt? Abmahnbeispiele. Um Maßnahmen zu ergreifen, damit man nicht abgemahnt wird.
Abmahnung wegen Werbung mit einer Anbieter-, bzw. Hersteller-Garantie,
Abmahnung wegen Bewerbung/Nutzung der GOTS-Zertifizierung. Der GOTS ist ein Textilsiegel,
Abmahnung wegen Unberechtigte Nutzung eines Markennames,
Schleichwerbung: „Abmahnung“
- https://www.e-recht24.de/news/marketing-seo/11005-instagram-influencer-marketing-und-schleichwerbung.html
In Videos z.B. Youtube muss auf Werbung hingewiesen werden! - Instagram: die Kennzeichnung von werbenden Produktplatzierungen durch Hashtags wie #ad, #powered by oder #sponsored by reichen nach dem Leitfaden der Landesmedienanstalten nicht. Sie empfehlen Hashtags wie #Werbung oder #Anzeige.
- https://www.die-medienanstalten.de/themen/werbeaufsicht/ Muss man jetzt eigentlich die Einwilligung vom Besucher einholen bevor er sich ein Video auf Youtube anschaut ?
- https://www.ithelps.at/blog/99-online-marketing/760-youtube-dsgvo
Zitat: Wenn du auf deiner Website YouTube-Videos verwendest, dann gibst du unbewusst die Daten deines Besuchers an YouTube weiter. Du gibst also die Daten des Webseitenbesuchers – ohne dessen Einwilligung – an YouTube weiter. Das ist in Hinblick auf die DSVGO alles andere als ideal. - https://wordpress.org/plugins/video-embed-privacy/