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Darf man Bilder und Videos verlinken ?

„Verlinkungen sind zulässig“ Aber man muss einiges beachten.  Wordpress z.B. verursacht rechtliche Probleme, wenn man den im Jetpack integrierten „Bildbeschleuninger“ verwendet.  Wir haben diese Option wissentlich nicht  aktiviert, eventuell ist es Standard. Das globale Content Delivery Network (CDN hieß früher Photon) von Jetpack optimiert Bilder… das CDN hilft auch, Speicherplatz zu sparen, da Bilder auf WordPress/Jetpack Servern gespeichert werden… Diese Funktion sollte/darf man aus rechtlichen Gründen nicht aktivieren, weil sonst widerrechtlich Kopien angelegt werden!

Wir haben hier eine Beispielseite mit verlinkten Bildern:

  • http://aasoloor.lx14.hoststar.website//kann-man-in-wordpress-bilder-aus-bildportalen-einbetten/

Ein/ausschalten:

  • Navigieren Sie im Dashboard Ihres Blogs zu Jetpack > Einstellungen.
  • dann > Performance & Speed“ „ Serve Images from our global CDN“  (Bilder von unseren Servern)

siehe: https://jetpack.com/support/site-accelerator/

Wir haben es getestet:

  • Wir haben ein Bild auf einer anderen Webseite abgelegt.
  • Wir haben das Bild es durch einfügen genau dieses Links in einem WordPress Beitrag verlinkt… alles klar.
  • Aber wenn man jetzt auf der Webseite bei dem angezeigten Bild Rechtsklick auf „Bildadresse kopieren“ klickt, dann lautet der Link nicht wie oben angegeben sondern: https://i2.wp.com/cldup.com/HlX2fA89fE.jpg?w=480&ssl=1 Schlimm ist, dass dieser Link eine Zeit lang  auch dann noch funktioniert wenn das Bild am Ursprung gelöscht (wurde gelöscht am 26.09.2018) oder für Verlinkungen gesperrt wurde.
  • Nachdem man das CDN wie oben beschrieben abgeschaltet hat, wird der Original-Link verwendet. Das Bild wird nicht mehr gezeigt.

 

Nach der Änderung muss man noch den Browser Cache löschen:

  • bei Chrome: Strg+shift+entf
  • bei Firefox: Strg+shift+R

und dann eventuell noch F5 drücken, um die aktuelle Seite zu aktualisieren.

Rechtliche Informationen / Interview mit einem Rechtsanwalt:

*** Zitat aus diesem Beitrag:
Dr. Thomas Schwenke: Eine grobe Zusammenfassung, also Faustformeln, könnte wie folgt lauten:

  • Fremde Bilder nicht kopieren, sondern einbetten.
  • Ein zulässiges Bildzitat ist eine seltene Ausnahme.
  • Vorschaubilder und -texte in Social Media bergen kaum Probleme.
  • Textauszüge von 1 bis 2 Sätzen sind unproblematisch (außer bei Gedichten).
  • Keine kostenlosen Bilder nutzen, die nach Profiarbeit aussehen.
  • Menschen nur mit Zustimmung abbilden, außer im Rahmen öffentlicher Ereignisse, zum Beispiel auf Bühnen, bei Zusammenschlüssen zu Gruppen oder als Beiwerke.
  • Menschen nicht in peinlichen Situationen ablichten oder Aufnahmen von Menschen ungefragt zu Werbezwecken verwenden.
  • Links nach Möglichkeit nur auf große Medienportale setzen oder ein bisschen Risiko eingehen und einer fragwürdigen Rechtsprechung trotzen.

*** Zitat Ende

Weitere Quellen:

Schleichwerbung: „Abmahnung“

 

 

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